Verbandsgruppenverträge ohne Rabatt
Das Verbandsgruppengeschäft fokussiert sich auf folgende 16 Zielgruppen von Freiberuflern:
Apotheker, Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Tierärzte, Patent- und Rechtsanwälte/ Notare, Ingenieure, Architekten, Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, Heilpraktiker, Physiotherapeuten / Krankengymnasten / Masseure, Journalisten, Dolmetscher / Übersetzer, Ergotherapeuten, Logopäden und Hebammen.
Daneben bestehen Gruppenversicherungsverträge (GVV) ohne Rabatt
mit Verbandspartnern folgender anderer Berufsgruppen:
180169569 – Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb CDH Nordost e.V. (Handelsvertreter)
180169674 – Europäischer Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb e.V. EWH Bayern (Handelsvertreter)
180169607 - Philologen-Verband Baden-Württemberg (Gymnasiallehrer)
180169828 - Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. (BLLV)
180172802 – Bundesverband Deutscher Volks- u. Betriebswirte e.V. (bdvb)
Diese GVV beinhalten zwar keine Rabatte ABER eine ganze Reihe von Vorteilen, die in der Einzelversicherung nicht gewährt werden:
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Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen (aber Bonitätsklausel)
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Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
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Berufsunfähigkeit: Wir zahlen unseren Kunden in der Regel bis zur 52. Woche der Arbeitsunfähigkeit sein Krankentagegeld (keine vorherige Aussteuerung bei BU)
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gleiche Konditionen für Familienangehörige und Lebenspartner
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keine Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsfragen
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das Taggeld kann als „Solo“ Produkt abgesichert werden, auch zu bestehender KKV/KTV (Mitbewerber) und/oder GKV- Mitgliedschaft und ist vom VR nicht ordentlich kündbar.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner der Gruppenversicherung sehr gern zur Verfügung.
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